Soforthilfe für Kleinst- und Solounternehmen startet!

Soforthilfe Paket II
Der Berliner Senat hat Donnerstagabend ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen mit einem Volumen von vorerst 100 Mio. EUR beschlossen. Anträge können ab dem 27.03.20, um 12Uhr bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.

  • Es muss im Einzelfall nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist.

  • Im Rahmen der Antragstellung soll erklärt werden, dass Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Hilfsprogramme bzw. Ansprüche aus der sozialen Sicherung und anderen gesetzlichen Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Grundsicherung) in Anspruch genommen bzw. beantragt werden.

  • Über- oder Doppelkompensationen durch die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Maßnahmen oder Programmen sollen von vornherein vermieden bzw. im Nachhinein korrigiert werden. Der Zuschuss übernimmt deshalb auch die Funktion einer Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Inanspruchnahme anderer Ansprüche.

  • Die Höhe des Zuschusses wird auf 5.000 Euro begrenzt. Er kann gegebenenfalls mehrmals beantragt werden, erneut nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe.

Soforthilfeprogramm des Bundes für Kleinst- und Solounternehmen
Auch die Bundesregierung hat heute ein Hilfspaket für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige gegen die Auswirkungen der Corona-Krise auf den Weg gebracht und verspricht unbürokratische Soforthilfe.

Eckpunkte des Programms:

  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufebis zu 10 Beschäftigten.

  • Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monatebei bis zu 5 Beschäftigten(Vollzeitäquivalente) Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)

Einen überblick der Hilfen des Bundes für die Kultur und Kreativwirtschaft findet ihr HIER