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Clubkultur und Corona 2020/21

Fotos: @mischaheuer

Viele von Euch kennen nicht den Umfang der Arbeit der Clubcommission, die in diesem Jahr eine besonders große Herausforderung für die vielen Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Kräfte. Hier daher ein Rückblick und Ausblick des Krisenjahres.

+++ Achtung: Dies ist ein langer Text, in dem auch sehr viele Mitarbeiter*innen und Unterstützer*innen genannt werden. Wenn wir Dich hier versehentlich vergessen haben zu erwähnen, dann schreib uns bitte kurz, damit wir den Text ergänzen können – presse@clubcommission.de +++

Das Jahr 2020 hat uns alle vor eine harte Probe gestellt. Uns allen wurde binnen weniger Tage die Grundlage unseres Schaffens entzogen. Das, worin wir gut sind – Menschen zusammenzubringen, Kunst produzieren, Publikum begeistern, Geselligkeit, Halt und Hoffnung, für mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu engagieren und zu mobilisieren – all das war plötzlich nur noch sehr eingeschränkt möglich. Hinzu kamen sehr viele ungeklärte Fragen und Aufwand, die Krise zu bewältigen – Rückerstattungen, Vertragsauflösungen, Kündigungen, Existenzängste.

Die Berliner Clubs nehmen nicht alle Entscheidungen leichtfertig hin, Verordnungen die unsere Freiheiten einschränken, Technologien, die unsere Daten sammeln, Verbote, die uns unsere Berufe nicht mehr ausüben lassen. Auch, wenn das für viele nicht offensichtlich ist, auch hinter den Kulissen der Clubcommission wird diskutiert, gestritten, in Frage gestellt. Bootsdemo ja, oder nein? Wie geht man mit Corona-Leugnung und -verharmlosung um? In eine Debatte einbeziehen, ignorieren oder Hausverbot erteilen? Welche Tracing App verschlüsselt Daten, welche nicht? Wie gut sind Schnelltests und wie kann man dadurch Veranstaltungen sicherer machen? Wie schafft man es, für so eine heterogene Szene eine gemeinsame Strategie zu entwickeln und Stimme zu bilden?

Bereits vor dem Lockdown am Freitag, den 13. März war die Situation für Berliner Clubbetreiber*innen alles andere als entspannt. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg schränkte die Durchführung von Veranstaltungen massiv und unverhältnismäßig ein. Das Kitkat erhielt eine Kündigung, die RummelsBucht muss einem Aquarium weichen und der große Schock gleich zu Jahresbeginn – Grundstückseigentümer S-IMMO versagte der Griessmuehle die Verlängerung des Mietvertrags. Interventionen von Bezirksbürgermeister Martin Hikel und Senatorin Ramona Pop, sowie ein Runder Tisch der Clubcommission konnte die Räumung nicht mehr verhindern. Die Verhandlungen, der Protest und die mediale Aufmerksamkeit ermöglichten allerdings David und seinem Team ein paar Wochen Aufschub, einen nahtlosen Umzug ins Exil in die Alte Münze und wenig später auch zu einem neuen Standort in der Bärenquell-Brauerei in Niederschöneweide.

CORONA TASK FORCE

Ende Februar dann die ersten Meldungen von Virusinfektionen in Europa. Die Clubcommission gründete unmittelbar eine Task Force Gruppe und organisierte regelmäßige Treffen im Kitkat und in unserem Büro, lud Expert*innen ein und nahm Kontakt mit dem Senat auf. Wenige Tage später wurden die ersten Corona-Fälle in Berlin festgestellt, die unglücklicherweise in direktem Zusammenhang mit einigen Bars und Clubs standen, sogenannten „Superspreadern“. Bevor hier nun die ersten Kommentare die Evidenz in Frage stellen, ob Infektion auch gleich Symptome bedeutet und inwieweit das alles nachweisbar ist: Das spielt in einer öffentlichen Debatte und hunderten Presseanfragen an uns kaum eine Rolle. Die Gefahr war sehr real, dass Clubs und die dort vertretenen marginalisierten Gruppen von der Mehrheitsgesellschaft als ursächlich für die Verbreitung einer Krankheit verantwortlich ausgemacht werden, sowie als unmoralisch, unsolidarisch und hedonistisch stigmatisiert werden. Dies hätte uns nicht nur sämtliche Akzeptanz als sozio-kulturelle Akteure gekostet, sondern wahrscheinlich auch alle damit verbundenen Hilfsangebote. Wir steckten also mitten in einem großen Dilemma.

Die Clubszene ist nicht nur in Berlin, sondern in Deutschland und europaweit recht gut organisiert in den Interessenvertretungen LiveKomm und LiveDMA. Fast alle Clubs sind dort Mitglied, es wurden bereits viele Studien und Konferenzen durchgeführt; wichtige Entscheider*innen der Politik haben sich bereits von uns gehört oder sich mit unseren Themen auseinandergesetzt. Das unterscheidet uns auch von z.B. Bookingagenturen, die sich erst in diesem Jahr unter dem Namen “Booking United” zusammengeschlossen haben. Das hat uns natürlich geholfen, um neben hunderten anderen Branchen, die von der Pandemie betroffen wurden, Gehör zu finden.

UNITED WE STREAM

Ohne die langjährige Netzwerkarbeit wäre es uns auch nie gelungen, binnen fünf Tagen die Spendenkampagne UNITED WE STREAM ins Leben zu rufen, an der sich nahezu alle Berliner Clubs solidarisch beteiligt haben. Es hätte nicht das Telefonat zwischen den Clubcommissions-Vorständen Larissa Krause und Lutz Leichsenring gegeben, die Kampagne gemeinsam mit der Initiative Reclaim Club Culture zu initiieren, für die sich in Folge ein nahezu 200-köpfiges Team begeistern ließ. Es folgten unzählige Conference-Calls, Entscheidungen, Partnerschaften, basierend auf vielen Jahren aufgebautem Netzwerk und Vertrauen. Chi-Thien Nguyen, John Muder und Tom Szana kümmerten sich um die Produktion. Anna Harnes dachte sich den Namen aus, Vinzent Britz entwickelte das Logo, Amelie Krzewina das Look&Feel. Marco Herzog setzte in wenigen Tagen eine Website und Server auf, Nils Gelfort kümmerte sich um Reichweite und Partnerschaften. Daniel Plasch und Katharin Ahrend koordinierten das Programm mit jedem einzelnen Club. Pablo Vollmer, Nicole Erfurth und Raimund Reintjes konzipierten ein möglichst faires Verteilungsmodell. Robin Schellenberg verbrachte mit seinem Social Media Team tage- und nächtelang am “digitalen Tresen”. ARTE Concert, rbb, Soundcloud, radioeins, FLUX FM, Siegessäule, VICE, … alle brachten ihre Ressourcen ein, um in Folge 73 Live-Streams zu produzieren und zu verbreiten. 570.000 € Spenden konnten wenige Monate später an 66 Clubs ausgeschüttet werden. 45.000 € Spenden gingen zudem an den Stiftungsfonds Zivile Seenotrettung, nach dem Motto „Not ist nicht gleich Not“. Aus United We Stream entwickelte sich nicht nur das Debattenformat „United We Talk“ in Partnerschaft mit ALEX Berlin, bei dem sich besonders Vorstandsmitglied Thomas Lehnen eingebracht hatte. United We Stream wurde zu einer weltweite Bewegung, die über 1,5 Millionen Euro Spenden in 104 Städten auf 5 Kontinenten sammeln konnte. United We Stream konnte über 2200 Künstler*innen eine virtuelle Bühne geben und auf die Sorgen von über 450 Spielstätten aufmerksam machen. United We Stream wurde mit dem VIA – VUT Indie Awards, dem Listen to Berlin Award und als Kultur- und Kreativpiloten ausgezeichnet.

SOFORTHILFEPROGRAMME

Auch die Aufmerksamkeit, die wir durch die Kampagne in über 100 Medien wie z.B. der Tagesschau, Süddeutsche Zeitung, The Guardian erhielten, half, der Politik verständlich zu machen, in welche Not wir durch die Pandemie und das Veranstaltungsverbot geraten sind.

Es wurde schnell allen klar, dass Clubs und Veranstalter*innen mit am Härtesten von der Krise betroffen sind. Und – im Unterschied zu anderen Branchen – hatten wir in Berlin fast jede/n betroffene/n Akteur*in in unserem WhatsApp-Chat oder Newsletter Verteiler. Wir konnten also mit Umfragen und direktem Austausch schnell und sehr genau beziffern, wie hoch die laufenden Kosten und die verbleibende Liquidität sind. Unsere Überzeugungsarbeit, vorwiegend durch Pamela Schobeß auf Landesebene und gemeinsam mit der LiveKomm (speziell Karsten Schölermann und Marc Wohlrabe) auch auf Bundesebene in Gremien und Ausschüssen vorgetragen, hatte auch dazu geführt, dass wir nicht als reine Gastronomiebetriebe gelten, sondern auch von Hilfsprogrammen profitieren sollten, die für Kulturorte und -produzenten zur Verfügung gestellt werden.

Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes konnten zumindest schonmal alle 9.000 festangestellten Mitarbeiter*innen gehalten werden. Mit den Soforthilfepaketen erhalten Clubs einen Ausgleich für ihre laufenden Kosten wie Mieten, Versicherungen etc., können zudem Investitionszuschüsse für Überdachungen, Lüftungen uvm. beantragen und außerdem Zuschüsse für kulturelle Programme in 2021 empfangen.

Berlin ist eines von nur vier Bundesländern, das ergänzend zu den Bundeshilfen ein entsprechendes Liquiditätsprogramm für Kulturorte aufgesetzt hat – zu denen explizit auch unsere Clubs gehören.

Es war nicht einfach, die Kriterien so anzupassen, dass mittlerweile alle Clubs von den Soforthilfen profitieren. Wir haben es allerdings geschafft, dass bis heute kein einziger Club in Berlin sein Geschäft aufgrund der Pandemie aufgeben musste. Es haben sich aber viele Clubs mit Krediten verschuldet oder wichtige Mitarbeiter*innen verloren, die sich neue Jobs gesucht haben. Die meisten Selbständigen und Mini-Jobber haben leider an den Hilfsprogrammen nicht partizipieren können und müssen sich von der Arbeitsagentur unterstützen lassen. Diese Krise ist und bleibt ein großer Einschnitt, was uns noch viele Monate und Jahre belasten wird. Gleiches gilt natürlich auch für die finanzielle Situation unseres Vereins, durch die uns unser Schatzmeister Marcel Weber und Geschäftsführer Lukas Drevenstedt bislang ohne Verluste und mit kühlem Kopf manövriert haben.

ANERKENNUNG VON CLUBKULTUR

Beim Jahresauftakt der Clubcommission im Festsaal Kreuzberg sagte noch Senator Klaus Lederer vor ca. 200 Clubbetreiber*innen und Veranstalter*innen: „Gesellschaftlich wird die Clubszene schon als Teil der Berliner Kultur verstanden.“ Die Gesetzgebung würde allerdings hinterherhinken. Um diese anzupassen, schlug die damalige Senatorin für Stadtentwicklung, Katrin Lompscher, vor, das Gesetz des Milieuschutzes auf Clubs zu erweitern. Auch von der CDU und den Grünen wurde Unterstützung angeboten. Wenige Tage später fand nämlich die Anhörung vor dem Bauausschuss des Bundestages an. Schaffen wir es, die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass Clubs nicht als „Vergnügungsstätten“, sondern als „Anlagen für kulturelle Zwecke“ anerkannt werden? Bisher werden Clubs und Musikspielstätten als Vergnügungsstätten etwa mit Bordellen und Spielkasinos gleichgesetzt. U.a. Pamela Schobeß (Gretchen) und Jakob Turtur (Jonny Knüppel) waren dazu in den Ausschuss geladen und standen den Parlamentariern Rede und Antwort. Zwischenzeitlich gründete sich auch das fraktionsübergreifende „Parlamentarische Forum Clubkultur“ im Deutschen Bundestag. Über 120 Bundestagsabgeordnete überreichten einen offenen Brief an Bundesbauminister Seehofer in dem er aufgefordert wurde, im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zur Baugesetzbuchnovelle, Clubs als Kultur anzuerkennen.

Ende Oktober entschied auch noch der Bundesfinanzhof, dass für Clubnächte der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt. Sie sind damit steuerrechtlich so zu behandeln wie Konzerte. Wir sind sehr froh über diese Entscheidung, auf das sehr viele Anwälte u.a. von der Clubcommission, des Cookies und des Berghains seit über 8 Jahren hinarbeiteten.

Als erstes Parlament der Welt, entschied das Berliner Abgeordnetenhaus am 11. November auf Antrag der Fraktionen SPD, Die Linke und Bündnis90/Die Grünen und unterstützt durch die CDU einen Antrag “Clubkultur als Teil von Berlin anerkennen und stärken

Darin wurde u.a. gefordert, dass Clubs als Anlagen für kulturelle Zwecke anerkannt werden, das Clubkataster der Clubcommission Anwendung bei der Bauplanung findet, das Agent of Change-Prinzip eingeführt- sowie der Schallschutzfonds weiter ausgebaut werden soll.

TAG DER CLUBKULTUR

Am 3. Oktober sendete die Berliner Clubkultur auf Initiative von Kultursenator Klaus Lederer ein Signal für ihre Vielfalt und Bedeutung und war damit weltweit die erste Stadt, die einen TAG DER CLUBKULTUR ausrichtete. 40 Clubs und Kollektive wurden an diesem mit je 10.000 Euro für ihr Engagement in der Berliner Clubkultur ausgezeichnet. Mit ihrer Vielfältigkeit und ihrem Facettenreichtum zeichnet die Stadt clubkulturelle Akteure aus und die Diversität der Berliner*innen für einen Tag gemeinschaftlich sichtbar gemacht und gefeiert. Zu den Ausgezeichneten zählten alteingesessene genauso wie jüngere Clubs, Kollektive mit langjährig etablierter Struktur und andere, die erst in den letzten Jahren ihre Arbeit begonnen haben. Da das Kuratorium hatte in seiner Auswahl besonderen Wert auf Intersektionalität und Diversität gelegt, so befand sich im Programm eine große Bandbreite an Musikgenres, Kunstdisziplinen, Community-Spaces, Themenschwerpunkten, Veranstaltungsorten und Medien. Die ausgezeichneten Clubs und Kollektive sowie weitere Bewerber*innen präsentierten bestuhlte Konzerte und Panel-Talks in den eigenen oder fremden Räumlichkeiten, Tanz-Events auf eigenen und öffentlichen Freiflächen, Ausstellungen, Performances, Radiosendungen, Vorträge, Kinderprogramm, Drag-Shows, Podien, Poetry-Slams, Klanginstallationen, Filme und vieles mehr. Alle teilnehmenden Clubs und Kollektive hatten für die Durchführung tragfähige Hygiene- und Sicherheitskonzepte zur Durchführung entwickelt.

FREIRÄUME FÜR CLUBS UND FESTIVALS

Der Verlust von Räumen für Clubkultur bildet schon seit vielen Jahren einen Schwerpunkt der Arbeit der Clubcommission. Unser Arbeitskreis RAUM wurde in den vergangenen zwei Jahren von Jakob Turtur und Daniel Plasch koordiniert, der Arbeitskreis FESTIVALS von Alexander Dettke, unterstützt u.a. von Larissa Krause und Angela Volz. Gegen die Verdrängung durch Nachbarschaftskonflikte und Neubauten hat die Clubcommission in den letzten Jahren viele Projekte initiiert, die über Mediation und Protestaktionen hinausgehen. Der SCHALLSCHUTZFONDS der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Energie wird von Raimund Reintjes und Stephanie Koller im Namen der Clubcommission verwaltet und beträgt eine Million Euro für 24 Monate. Clubs können hier Fördergelder beantragen, um Gutachten durchzuführen und Schallschutzmaßnahmen zu finanzieren. 33 Anträge von Clubs sind eingegangen, davon wurden 14 durch eine unabhängige Jury bewilligt. Sieben Projekte wurden bereits umgesetzt bzw. stehen kurz vor Abschluss. Das CLUBKATASTER wurde 2015 auf Initiative von Lutz Leichsenring in Zusammenarbeit mit dem Musicboard und dem Senat für Stadtentwicklung eingeführt. Die heutige Version 2.0 umfasst 479 Musikspielstätten und wurde mit Stadtplanern umgesetzt und hat sich von einer einfachen Kartenansicht zu einem Geoinformationssystem weiterentwickelt, welches Daten über Musikspielstätten mit Bebauungsplänen, Sanierungsgebieten, Neubauten und Planungszielen verbindet. So ist es möglich, frühzeitig Nutzungskonflikte zu erkennen und zu intervenieren. Das Thema wird von Jonas Seebauer, Kai Sachse und Lukas Drevenstedt behandelt. Wie können die bestehende sozio-kulturellen Freiräume geschützt und neue entwickelt werden? Wie können wir freiwilliges Engagement, welches eine nicht-kommerzielle Kultur zum Ziel hat und damit Aktivitäten engagierter Bürger*innen im Sinne des Gemeinwohls fördern? Ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen im Freien möglich? Diese und andere Fragen beschäftigen unser Freiflächen-Team Johannes Grüß, Ilja Minaev, Erich Joseph, Michael Libuda und Jette Schwärmer. Das Team berät Festival- und Open-Air Veranstalter*innen, hat ein Muster-Hygienekonzept entwickelt und kümmert sich u.a. um unser Projekt KULTUR IM GRÜNEN, bei dem es um die Erkundung von Flächen in Parks und Grünanlagen geht, sowie die Prozessmoderation, um in Berlin mehr Flächen für Open Airs nutzen zu können. Passend zum Thema, veranstaltete die Clubcommission am 28.10. die Fachkonferenz CLUBS IM NEUBAU im Säälchen. Das Projekt brachte 80 Projektentwickler*innen, Fachplaner*innen und Clubakteur*innen zusammen, um über Potentiale und Clubstandorte zu sprechen. Im Rahmen der FREE OPEN AIR INITIATIVE der Clubcommission haben 2020 mehr als 300 Menschen an Roundtables, Workshops und Weiterbildungsangeboten teilgenommen. Daraus ist eine Telegrammgruppe mit 170 aktiven Mitglieder*innen, sowie ein Newsletter mit über 500 Empfänger*innen entstanden. Durch die vermittelnde (Überzeugungs-)Arbeit unseres Freiflächen-Teams und des AK Festivals konnten zahlreiche Festivals im Sommer dieses Jahres sicher stattfinden. Der vorbildliche Umgang mit der informellen Szene in Berlin fand auch in einer internationalen Kollaboration Gehör. Durch Mitwirkung von Diana Raiselis wurde die Arbeit der Clubcommission mehrfach im Global Nighttime Recovery Plan erwähnt, an dem sich über 130 Akteure aus 60 Städten weltweit arbeiten, um international voneinander zu lernen mit der Covid-19 Krise umzugehen.

BERATUNGSANGEBOT

Wie erfolgreich die Arbeit der Clubcommission ist, spiegelt sich auch in der Anzahl der Mitglieder wider. Heute hat der Verein 322 Mitglieder und damit diese Anzahl in den vergangenen sechs Jahren mehr als verdoppelt. Betreut werden unsere (Neu-)Mitglieder durch Gabriele Karamichalis und ehrenamtlich durch den 2. Vorsitzenden Sascha Disselkamp. Petra Sitzenstock, Fabian Kleinert und Holger Baumunk bilden den Kern unseres Experten- und BERATUNGSTEAMs. Dieses bietet Informations-, Netzwerk- und Weiterbildungsveranstaltungen an (z.B. Nightmanger*innen Meetup, zertifizierte Hygieneschulung, Corona-Info-Calls). Allein in 2020 waren dies 280 Einzelberatungen mit Unterstützung von knapp 20 Fachexpert*innen aus branchenrelevanten Fachbereichen (z.B. Genehmigungsverfahren Ämter, GEMA, Awareness, Nachhaltigkeit, Inklusion, Versicherungen, Steuer, Recht), sowie acht (Online-)Info-Veranstaltungen, ein 2-tägiges Seminar zur/m zertifizierte/n Hygienebauftragte/n. Klimawandel ist auch in der Clubcommission ein Schwerpunktthema. Daher wurden in Zusammenarbeit mit Konstanze Meyer von CLUBTOPIA eine mehrwöchige Schulung zur/m Green Night Manager*in angeboten, sowie das erfolgreiche Innovationslabor „Future Party Lab“ veranstaltet, bei dem über 300 Menschen in 3 Veranstaltungen innovative Ideen für eine klimafreundliche Clubszene entwickelten. Unterstützt von Lennart Hellmann versendet das Clubcommission Beratungsteam auch einen 2-wöchentlichen Info-Brief mit Schwerpunkt auf die Hilfs- u. Förderprogramme sowie weitere Infos rund zum Thema COVID-19. Mit Unterstützung des Auswärtigen Amts, haben wir uns mit einem digitalen Programm an der Langen Nacht der Ideen beteiligt, in der verschiedene Arbeitskreise der Clubcommission ihre Themen präsentiert haben, geplant und umgesetzt von Timo Koch und vielen Helfer*innen aus dem Clubcommission Büro. Die Clubcommission beteiligte sich in den letzten Jahren auch aktiv an Prävention und Suchthilfe im Rahmen von SONAR BERLIN. Das Projekt ist eine Kooperation von Berliner Präventions- und Suchthilfeprojekten, der Initiative eclipse sowie der Clubcommission Berlin und bietet in der Berliner Partyszene Infostände, Schulungen, Workshops und Beratungen an. Derzeit laufen in diesem Rahmen auch die Vorbereitungen für das erste Drugtesting-Angebot in Berlin.

AWARENESS ARBEIT

Der Bereich und Arbeitskreis Awareness & Diversity wird von Katharin Ahrend koordiniert und auf Seiten des Vorstands von Lewamm „Lu“ Ghebremariam und İpek İpekçioğlu unterstützt und mitgestaltet. Der Arbeitskreis setzt sich damit auseinander wie möglichst sichere und vielfältige Umgebungen in der Club- und Festivalkultur geschaffen werden können. 

Ein zentrales Projekt unserer Arbeit ist der Aufbau einer AWARENESS-AKADEMIE, bei der Strukturen geschaffen und Ressourcen bereitgestellt werden, die eine diverse Clubkultur ermöglichen soll, an der alle Mitglieder unserer Gesellschaft teilhaben und mitgestalten können. Das Projekt sieht sich als eine Anlaufstelle, Beratung, Vermittlung von Fachexpertise und als Plattform für Vernetzung und Dialog zur Awarenessarbeit in der Clubkultur. Ein Herzstück des Projekts sind die regelmäßigen Awareness & Diversity Roundtables, die aktuell relevanten Themen die verschiedensten Akteur*innen der Berliner Clubkultur zum Austausch zusammenbringen. In Zusammenarbeit mit Eine Welt der Vielfalt e.V., der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und der LADS (Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung wurde zudem das Projekt DIVERSITYGERECHTES AUSGEHEN IN BERLIN gestartet, um unter anderem eine ganzheitliche Fortbildungsreihe zur Stärkung der Awareness & Diversity Kompetenz in der Clubkultur zu entwickeln. Seit Juni diesen Jahres hat hierfür Melissa Kolukisagil das Projektmanagement inne. Ende 2020 folgte auch die Online-Studie SEXISM FREE NIGHT, die europaweit Sexismus und sexualisierte Gewalt im Nachtleben und die Schnittstelle zu Drogenkonsum erforscht. Ziel für das kommende Jahr ist in diesem Rahmen die Entwicklung von Trainingskursen für Clubs und Mitarbeitende, sowie eine Sensibilisierungskampagne zur Förderung eines egalitären Nachtlebens für Alle.

WIE GEHT ES WEITER?

Die Clubcommission hat bereits einen sehr aktiven Arbeitskreis, koordiniert durch Sebastian Riedel und Steffen Schulz, der sich mit Lösungen und Zukunftsszenarien auseinandersetzt. Hier beschäftigen wir uns auf Bundes- und Landesebene intensiv mit Schnelltest-Zentren, Lüftungstechnologien, Tracing Apps uvm. Unsere Vorarbeit und Koordination mit den Bezirken für die Nutzung von Freiflächen, wird uns im nächsten Jahr mehr Optionen für Veranstaltungen unter freiem Himmel bieten. Auch die Hilfsprogramme haben zudem Investitionen ermöglicht, die viele Clubs etwas flexibler bei schlechten Wetterbedingungen machen. Wir gehen wir davon aus, dass die Draußen-Saison in 2021 früher beginnen kann als in den Jahren zuvor. Bis dahin müssen günstige und überall verfügbare Schnelltests für eine höhere Sicherheit sorgen – und ggfls. auch Alternativen zu Abstand und Maske sein. Dazu sind allerdings noch klinische Studien notwendig, die diesen Nachweis erbringen. Wir stehen zu diesen Themen in engem Austausch mit der Senatsverwaltung für Kultur. Es wird darauf ankommen, dass jede Bar, jeder Konzertsaal, Festival und Club ein eigenes Konzept entwickeln kann, dass eine sichere Durchführung ermöglicht. Die Clubcommission versucht ihren Beitrag zu leisten, dafür Ressourcen, Kontakte und Konzepte zur Verfügung zu stellen. Auch arbeiten wir daran, dass wir von der Politik in dieser Übergangsphase weiterhin solidarisch unterstützt werden, bis wir wieder auf eigenen Füßen stehen können. Insbesondere könnt ihr auf uns zählen, dass im 20. Jahr unseres Bestehens, wir all die Freiheitsrechte wieder lautstark einfordern werden, die wir in den letzten Monaten einbüßen mussten. Lasst uns nicht auseinanderdividieren sondern diese Herausforderung gemeinsam und solidarisch bewältigen.

An dieser Stelle möchten wir nochmal DANKE sagen an unser großartiges Team und die vielen ehrenamtlichen Unterstützer*innen, die mit uns gemeinsam die vielen Hürden in diesem Ausnahmejahr 2020 genommen haben.

Bleibt negativ, aber optimistisch!

Pamela, Sascha, Marcel, Lutz

Im Namen des Vorstands der Clubcommission

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10179 Berlin
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Tel.: +49 – (0)30 – 27 57 66 99
E-Mail: info@clubcommission.de
Website: www.clubcommission.de

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Rechtsgrundlagen Datenschutzgrundverordnung

Entsprechend den Vorgaben der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie, dass die Einwilligungen in den Versand der E-Mailadressen auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3, bzw. Abs. 3 UWG erfolgt. Der Einsatz des Versanddienstleisters MailChimp, Durchführung der statistischen Erhebungen und Analysen sowie Protokollierung des Anmeldeverfahrens, erfolgen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht.

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen können. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Google reCAPTCHA

Wir nutzen “Google reCAPTCHA” bzw. “Google Invisible reCAPTCHA” (im Folgenden “reCAPTCHA”) auf unseren Websites. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA (“Google”).

Mit reCAPTCHA soll überprüft werden, ob die Dateneingabe auf unseren Websites (z.B. in einem Kontaktformular) durch einen Menschen oder durch ein automatisiertes Programm erfolgt. Hierzu analysiert reCAPTCHA das Verhalten des Websitebesuchers anhand verschiedener Merkmale. Diese Analyse beginnt automatisch, sobald der Websitebesucher die Website betritt. Zur Analyse wertet reCAPTCHA verschiedene Informationen aus (z.B. IP-Adresse, Verweildauer des Websitebesuchers auf der Website oder vom Nutzer getätigte Mausbewegungen). Die bei der Analyse erfassten Daten werden an Google weitergeleitet.

Die reCAPTCHA-Analysen laufen vollständig im Hintergrund. Websitebesucher werden nicht darauf hingewiesen, dass eine Analyse stattfindet.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse daran, seine Webangebote vor missbräuchlicher automatisierter Ausspähung und vor SPAM zu schützen.

Weitere Informationen zu Google reCAPTCHA sowie die Datenschutzerklärung von Google entnehmen Sie folgenden Links: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ und https://www.google.com/recaptcha/intro/android.html.

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Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:

Auskunftsrecht

Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

  1. die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  2. die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
  3. die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
  4. die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
  5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
  6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
  7. alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
  8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

  1. wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
  2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  4. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

Löschungspflicht

Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Information an Dritte

Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
  4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
  2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling

Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

  1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
  2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
  3. mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in 1. und 3. genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit dieser Website unter Datenschutz von Ihnen abgerufen und ausgedruckt werden.

Quellen

  1. Dr. Thomas Hoeren (April 2018): Musterdatenschutzerklärung für Websitebetreiber nach den Vorgaben der DSGVO; uni-muenster.de
    • Allgemeines zur Datenverarbeitung
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